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AGB – bartels

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 06/2022

Im Folgenden wird unter Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 1 Allgemeiner Geltungsbereich für Unternehmer im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB

1.1
Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ausdrücklich zu.

1.2.
In Angeboten und Werbematerial enthaltene Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts,- Maß,- Farbangaben und dergl. sowie alle technischen Angaben sind nur annähernd maßgebend.

1.3.
Unsere Angebote sind grundsätzlich unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung und nach deren Maßgabe zustande, jedenfalls aber mit der Entgegennahme unserer Leistungen. Vertreter und Außendienstmitarbeiter sind nur zur Entgegennahme von Bestellungen berechtigt.

§ 2. Lieferfristen und -termine; Teillieferungen

2.1.
Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtszeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

2.2.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Rechte oder bleiben vorbehalten.

2.3.
Sofern die Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

2.4
Eine Lieferfrist beginnt nicht vor Abklärung sämtlicher technischer Details und Vorlage aller vom Kunden beizubringenden Unterlagen.

2.5.
Lieferfristen verstehen sich als Richtzeiten. Eine Lieferfrist ist eingehalten, wenn sich die Ware im Zeitpunkt ihres Ablaufs auf dem Weg zum Kunden befindet oder wir die Versandbereitschaft mitgeteilt haben.

2.6.
Halten unsere Zulieferer ihrer Lieferpflichten nicht vollständig oder nicht pünktlich ein, verlängern sich unsere Lieferfristen um die Zeit der Verzögerung unserer Selbstbelieferung, jedoch nicht über die Dauer von 3 Wochen hinaus; wir bleiben berechtigt, binnen dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten.

2.7.
Bei nicht grobem Verschulden durch uns, nicht vorgesehenen Lieferungshindernissen, insbesondere von Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Eingriff usw. sowie in allen Fällen höherer Gewalt verlängert sich unsere Lieferfrist um die Dauer der Störung, höchstens jedoch um 6 Wochen; bei einer Überschreitung dieser Fristkönnen beide Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. Diese Regelung gilt auch dann, wenn ihre Voraussetzungen während eines bestehenden Lieferverzugs eintreten.

2.8.
Geraten wir in Verzug, kann der Kunde nach Setzung einer Nachfrist von mindestens 3 Wochen vom Vertrag zurücktreten.

2.9.
Teillieferungen und deren Berechnung sind zulässig.

3. Versand

3.1.
Mindestauftragswert € 50,-

3.2.
Bei einem Auftragswert unter € 150,- berechnen wir € 10,- Versandkostenpauschale.

§ 4. Preise und Zahlungen

4.1.
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges. Abweichungen hiervon bedürfen unseres schriftlichen Einverständnisses.

4.2
Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten, die Preise entsprechend den eingetretenen Kostenänderungen, insbesondere auf Grund von Tarifverträgen oder Materialpreisänderungen zu erhöhen oder herabzusetzen

§ 5. Aufrechnung, Zurückbehaltung

5.1.
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

5.2.
Ein Zurückhaltungsrecht darf der Kunde nur insoweit ausüben, als es dem Sicherungszweck entspricht.

§ 6 Mängelhaftung

6.1.
Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

6.2.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter

6.3.
Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen hasten wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.

6.4.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.

§ 7 Gesamthaftung

7.1.
Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gem. § 823 BGB.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

8.1.
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.

8.2.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

8.3.
Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt die Forderung in Höhe des Faktura Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, so lange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs– oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

§ 9 Gerichtsstand

9.1.
Gerichtsstand ist unser Firmensitz.

9.2
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.3
Sofern sich aus der Auftragsbearbeitung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

§ 10 Rückgaberecht, Rückgabebelehrung, Rückgabefolge

10.1.
Das Rückgaberecht richtet sich nach den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.

10.2.
Grundsätzlich ausgenommen von der Rücknahme sind alle individuell angefertigten Artikel, direkt vom Hersteller gelieferte Artikel sowie Artikel, die nicht in unserem Hauptkatalog (reguläres Sortiment) enthalten sind und auf besonderen Kundenwunsch beschafft und geliefert werden. Büromöbel, Sitzmöbel, Computer, Drucker und sonstige elektronische Geräte sowie Software sind grundsätzlich von der Rückgabe ausgeschlossen.

10.3.
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die bereits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzung (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist. Sie können die Wertersatzpflicht vermeiden, in dem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

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